Erstattung der Gutschrift
Du hast in der Zeit des Lockdowns auf Grund der COVID19 Pandemie an einem gebuchten Markt nicht teilnehmen können? Dann haben wir Dir die Standgebühren gutgeschrieben, Fülle bitte alle Felder ordnungsgemäß aus, damit wir Deine Gutschrift entsprechend zuordnen und erstatten können.